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VermGeoLEV/4. QE
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 08.10.2012
§ 2
Einstellungsvoraussetzungen
(1) 1In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1.
einen Diplom- oder vergleichbaren Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Fachrichtung Vermessung/Geoinformatik erworben hat oder
2.
einen Master-Abschluss an einer Hochschule in einem Studiengang der Fachrichtung Vermessung/Geoinformatik erworben hat,
3.
das Auswahlverfahren (§ 3) erfolgreich durchlaufen hat und
4.
die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
2Für den Master-Abschluss werden ausschließlich inhaltlich aufeinander aufbauende Bachelor- bzw. Diplom- und Masterstudiengänge mit einer Regelstudienzeit von zehn Fachsemestern anerkannt, die fundiertes Fachwissen im Bereich der Vermessung zu den Themenbereichen Vermessungswesen, Landmanagement, Liegenschaftskataster, Geoinformationssysteme, Satellitenpositionierung, Photogrammetrie und Fernerkundung vermitteln.
(2) Angehörige anderer Verwaltungen können auf Antrag dieser Verwaltungen an der Ausbildung und Prüfung teilnehmen, soweit sie die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 und Satz 2 erfüllen.