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VergV-LPO I
Text gilt ab: 16.03.2022
Fassung: 17.05.2004
§ 3
Vergütungen der Einzelprüfungen in den nicht vertieft studierten Fächern
(1) Bei den Ersten Staatsprüfungen in den Fächern Erziehungswissenschaften, Didaktik der Naturwissenschaft und Technik, Didaktik der Grundschule, Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, den Unterrichtsfächern, den sonderpädagogischen Fachrichtungen als Qualifizierungsstudium oder als sonderpädagogische Qualifikation und den pädagogischen Qualifikationen werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:
1.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in Erziehungswissenschaften


a)
Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik oder aus dem Bereich der Psychologie,
je Vorschlag
15,10 €,

b)
Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik oder aus dem Bereich der Psychologie, die teilweise oder vollständig in Testform gefordert ist,
je Vorschlag
43,40 €;
2.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in der Fachdidaktik der Unterrichtsfächer


a)
je Vorschlag einer Aufgabe
15,10 €,

b)
je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe
24,10 €;
3.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch


a)
Aufsatz aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,
je Thema
15,10 €,

b)
literarische Texte für eine Analyse/Interpretation,
je Vorschlag
24,10 €,

c)
Textstellen zur sprachwissenschaftlichen Erläuterung,
je Vorschlag
43,40 €;
4.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fremdsprachen


a)
Textproduktion in der jeweiligen Fremdsprache,
je Thema
39,50 €,

b)
Texte zur Sprachmittlung,
je Vorschlag
15,10 €,

c)
literarische Texte zur Interpretation,
je Vorschlag
24,10 €,

d)
Fragen zur Sprachwissenschaft,
je Vorschlag
15,10 €;
5.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft – Bearbeitung eines Beratungsfalls –,
je Vorschlag
43,40 €;
6.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche und praktische Prüfung in den anderen Fächern,


a)
je Vorschlag einer Aufgabe
15,10 €,

b)
je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe
24,10 €,

c)
je Vorschlag einer Aufgabe oder Aufgabengruppe, bei der eine Musterlösung mit Bewertungsschema gefordert ist
169,20 €;
7.
Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeiten sowie für die Durchführung eines Stichentscheids für jede prüfende Person,
je Arbeit
4,10 €;
8.
Bewertung der praktischen Arbeiten aus dem Fach Kunst im Rahmen der Didaktik der Grundschule und der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
je Arbeit insgesamt
8,00 €;

dieser Betrag wird gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;

9.
Bewertung der praktischen Arbeiten
im Fach Kunst


Kunstpraxis,
je Kandidat oder Kandidatin
insgesamt
8,00 €;

dieser Betrag wird gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;

10.
für Prüfende bei der mündlichen Prüfung und in Musik bei der praktischen Prüfung,
je Stunde Prüfungszeit
10,10 €.
(2) Wurde der Aufgabenvorschlag von mehreren Prüfenden gemeinsam erstellt, wird in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 bis 6 die Vergütung an die einzelnen Prüfenden entsprechend aufgeteilt.