Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2006

2. Inhalte der Regionalplankarten

Grundsätzlich sind nur Inhalte darzustellen, die dem regionalplanerischen Maßstab entsprechen.
Auf allen Karten sind Titel, Art der Karte, Sachstand (Entwurf, Verbindlicherklärung, …), Herausgeber, die Kartengrundlage und das Datum des Erhebungsstandes anzugeben.

2.1 Überfachliche Ziele

Aussagen zu Zielen zur überfachlichen Entwicklung der Raumstruktur werden dargestellt in der
Karte 1 „Raumstruktur“.
Maßstab:
1:500 000
Hintergrund:
Verwaltungsgrenzen

2.2 Fachliche Ziele

Aussagen zu Zielen der Fachbereiche werden auf den Karten 2 und 3 dargestellt. Soweit die Lesbarkeit der Karte nicht beeinträchtigt wird, können die Karten 2 und 3 zusammengefasst werden.
Karte 2 „Siedlung und Versorgung“
Maßstab:
1:100 000
Hintergrund:
Regionalplangrundkarte (siehe Punkt 4)
Karte 3 „Landschaft und Erholung“
Maßstab:
1:100 000
Hintergrund:
Regionalplangrundkarte (siehe Punkt 4)
Sonderkarten
Bei Zielen, die in den genannten Maßstäben nicht sinnvoll dargestellt werden können, oder bei Änderungsdarstellungen im Rahmen der Regionalplanfortschreibung darf von den oben genannten Maßstäben und Hintergrundkarten abgewichen werden.

2.3 Begründungen der Ziele

Zeichnerische Darstellungen im Rahmen der Begründung können in Begründungskarten im adäquaten Maßstab oder in Abbildungen (z.B. Diagrammen, Graphiken, Tabellen) vorgenommen werden.