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Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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7824-L

Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 16. Januar 2023, Az. L5-7407-1/914

(BayMBl. Nr. 64)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen vom 16. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 64)

1Grundlagen dieser Richtlinien sind
das Tierzuchtgesetz,
das Land- und forstwirtschaftliche Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz,
der Rahmenplan 2022 – 2025 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“,
die Bayerische Haushaltsordnung, insbesondere die Art. 23 und 44 und die Verwaltungsvorschriften hierzu,
die Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
2Beihilfen nach dieser Richtlinie sind gemäß Art. 30 der Verordnung (EU) 2022/2472 freigestellt.
3Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.