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Text gilt ab: 29.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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7521-W

Bekanntmachung hinsichtlich der Übertragung der Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 7. Dezember 2021, Az. 83-9503/17/4

(BayMBl. Nr. 932)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Wohnen, Bau und Verkehr über die Bekanntmachung hinsichtlich der Übertragung der Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 932), die durch Bekanntmachung vom 17. April 2024 (BayMBl. Nr. 195) geändert worden ist