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Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7071-W

Richtlinien zur Durchführung des Startkredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 29. November 2021, Az. 54-3542/351/1

(BayMBl. Nr. 884)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des Startkredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms vom 29. November 2021 (BayMBl. Nr. 884)

1Der Freistaat Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern (LfA) Zuwendungen für Existenzgründungsvorhaben sowie Vorhaben in der Existenzgründungsphase an Existenzgründer, mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO),
der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.