Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 27.10.2022
15.
Zusammensetzung des Ausschusses
1Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, dem Landrat oder dem von ihm beauftragten Bediensteten (auch in kreisfreien Städten) als Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. 2Beim Amtsgericht Nürnberg wird der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg als Verwaltungsbeamter bestimmt; er kann diese Aufgabe einem weiteren Bürgermeister oder einem Gemeindebediensteten übertragen.