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Text gilt ab: 01.02.2022
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2251-WK

Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 1. Februar 2022, Az. R.6-K2111.0/27/3

(BayMBl. Nr. 190)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios vom 1. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 190)

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 29 Abs. 4 des Medienstaatsvertrags (MStV) in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2022. Die Auflistung folgt nachstehend.