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Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2248-WK

Richtlinien für die Förderung des internationalen Austausches im Bereich von Kunst und Kultur

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 11. November 2021, Az. K.5-K0410/18/13

(BayMBl. Nr. 819)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Förderung des internationalen Austausches im Bereich von Kunst und Kultur vom 11. November 2021 (BayMBl. Nr. 819)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 23 und 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)) Zuwendungen zur Förderung des internationalen Austauschs im Bereich von Kunst und Kultur. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.