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Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2239-K

Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Baumaßnahmen an Bildungseinrichtungen parteinaher politischer Stiftungen und Vereine

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Dezember 2021, Az. VII.5-BS1770.1/4

(BayMBl. Nr. 938)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Baumaßnahmen an Bildungseinrichtungen parteinaher politischer Stiftungen und Vereine vom 9. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 938)

1Parteinahe politische Stiftungen und Vereine, die über eigene oder angemietete Bildungshäuser verfügen und die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen aus eigenen Mitteln nicht leisten können, sollen dabei unterstützt werden, den Betrieb der Bildungseinrichtungen auf einem zeitgemäßen Niveau sicherzustellen. 2Der Freistaat Bayern gewährt daher gemäß Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23 und 44 BayHO im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.