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Text gilt ab: 01.08.2022
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Durchführung des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (neunjähriges Gymnasium)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. August 2022, Az. VII.7-BK7400-3.39 147

(BayMBl. Nr. 485)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Durchführung des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (neunjähriges Gymnasium) vom 1. August 2022 (BayMBl. Nr. 485)

1Das Fach Sport ist von allen Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen 12 und 13 zu belegen (Anlage 5 GSO). 2Umfang und Angebot des Faches Sport richten sich nach den Stundentafeln und dem Lehrplan für das bayerische Gymnasium, Fachlehrplan für Sport in der jeweils gültigen Fassung unter Beachtung einschlägiger Vorschriften, z. B. Bekanntmachung zur Sicherheit im Sportunterricht vom 8. April 2003 (KWMBl. I S. 202).
3Sportlich besonders interessierten Schülerinnen und Schülern steht die Möglichkeit offen, das Leistungsfach Sport (zwei Wochenstunden Sporttheorie und zwei Wochenstunden Sportliche Handlungsfelder des Faches Sport) als schriftlich-praktisches oder mündlich-praktisches Abiturprüfungsfach zu belegen.