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Text gilt ab: 01.08.2024
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2235.1.1.2-K

Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern;
hier: Zeugnismuster für die Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. Mai 2018, Az. V.9-BS5422.0/8/1

(KWMBl. S. 197)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 17. Mai 2018 (KWMBl. S. 197), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 310) geändert worden ist

Die nach der Gymnasialschulordnung (GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl. S. 68, BayRS 2235-1-1-1-K) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife einschließlich derjenigen für andere Bewerberinnen und Bewerber sowie die Bescheinigung über die Besondere Prüfung sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen: