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Text gilt ab: 16.03.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2231-A

Richtlinie zur Gewährung einer Härtefallhilfe für staatlich geförderte Kindertageseinrichtungen in nicht-kommunaler Trägerschaft infolge der energie- und inflationsbedingten Kostensteigerung 2023
(Kita-Härtefallhilfe 2023)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 1. März 2023, Az. V3/6511-1/747

(BayMBl. Nr. 122)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung einer Härtefallhilfe für staatlich geförderte Kindertageseinrichtungen in nicht-kommunaler Trägerschaft infolge der energie- und inflationsbedingten Kostensteigerung 2023 (Kita-Härtefallhilfe 2023) vom 1. März 2023 (BayMBl. Nr. 122)

1Der Freistaat Bayern gewährt aufgrund der überproportionalen energie- und inflationsbedingten Kostensteigerung eine Härtefallhilfe für staatlich geförderte Kindertageseinrichtungen in nicht-kommunaler Trägerschaft (Härtefallhilfe). 2Die Härtefallhilfe wird in Form von Billigkeitsleistungen gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.