Inhalt

Text gilt ab: 31.08.1999

3. Durchführung der Ausschreibung

3.1 

Die Ausschreibung von Professuren kann im Internet, im Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl), in Fachzeitschriften und in Zeitungen erfolgen. Der Ausschreibungstext darf in bis zu drei Publikationsorganen, davon höchstens in zwei überregionalen Zeitungen, veröffentlicht werden; er muss in mindestens einem Printmedium publiziert werden. Anstelle dieser Veröffentlichungen kann auch eine Ausschreibung in der Deutschen Universitätszeitung/Hochschuldienst (DUZ) erfolgen, soweit bei dem Leserkreis der DUZ zu erwarten ist, dass sich geeignete Interessenten bewerben. Erscheint dies im Einzelfall sachdienlich, können auch fremdsprachige Ausschreibungen in fremdsprachigen Publikationsorganen vorgenommen werden. Stehen mehrere Ausschreibungen etwa zur selben Zeit an, sind diese - soweit sie im selben Publikationsorgan veröffentlicht werden sollen - in einer Anzeige zusammenzufassen.
Für Ausschreibungen von C 3-Professuren, bei denen mit hausinternen Bewerbern zu rechnen ist, genügt eine Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst. In diesem Fall ist in den Ausschreibungstext folgender Zusatz aufzunehmen: Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen.
Aus preislichen und gestalterischen Gründen empfiehlt es sich, bei Ausschreibungen in Fachzeitschriften und Zeitungen - mit Ausnahme der Ausschreibung in der DUZ - eine Werbeagentur in Anspruch zu nehmen.

3.2 

Gehen keine geeigneten Bewerbungen ein, ist die Ausschreibung zu wiederholen, wenn anzunehmen ist, dass eine erneute Ausschreibung zu einem besseren Ergebnis führen wird. In diesem Fall sollten auch andere Publikationsorgane gewählt werden.