Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

8.   Bewilligungsverfahren

1Bewilligungsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. 2Die Bewilligungsbehörde ist ebenfalls zuständig für die Rücknahme oder den Widerruf von Zuwendungsbescheiden und die Rückforderung von Zuwendungen. 3Bewilligungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr, für das der Antrag gestellt wurde.