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BUMAP
Text gilt ab: 01.07.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2129.0-U

Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen
(Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm – BUMAP)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 20. Mai 2021, Az. 22b-U8033.3-2020/3-30

(BayMBl. Nr. 433)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen (Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm – BUMAP) vom 20. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 433), die durch Bekanntmachung vom 24. August 2021 (BayMBl. Nr. 632) geändert worden ist

1Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gewährt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs sowie im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nach Maßgabe
diese Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften,
der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung)
Zuwendungen für Maßnahmen, die ein umweltorientiertes Management in bayerischen Unternehmen unterstützen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.