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Inhaltsverzeichnis
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Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
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1. Voraussetzungen einer Freistellung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Art. 46 Abs. 5 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG)
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2. Verfahren
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3. Wirkung der Freistellung
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4. Kostentragung
5. Verbuchung im Haushalt, Zuständigkeit
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6. Dienst- und Arbeitsbefreiung
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2028
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Stefan Graf
Ministerialdirektor