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Text gilt ab: 25.04.2024
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2030.5.3-J

Dienstvereinbarung über Telearbeit und Mobile Arbeit im Geschäftsbereich des bayerischen Justizvollzugs

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 19. Februar 2024, Az. F1 - 2500 - VIIa - 3086/2015

(BayMBl. Nr. 196)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Dienstvereinbarung über Telearbeit und Mobile Arbeit im Geschäftsbereich des bayerischen Justizvollzugs vom 19. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 196)

Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Beschäftigten des bayerischen Justizvollzugs schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 76 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit folgende Dienstvereinbarung: