Inhalt
§ 12
ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG
Diese Geschäftsordnung kann mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Rats geändert oder ergänzt werden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen.