Inhalt
I.
Die Landesjustizverwaltungen haben die folgenden Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (VVStVollzG) und Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) vereinbart:
A
Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz
(VVStVollzG)
[Amtl. Anm.:] Die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) sind getrennt erfasst.
[Amtl. Anm.:] Vom Abdruck der VVStVollzG an dieser Stelle wird abgesehen. Der Text ist über den Hyperlink abrufbar.