Inhalt

TZiWG
Text gilt ab: 01.03.1969
Fassung: 27.11.1964
Art. 39
Kosten
(1) 1Das Ablösungsverfahren und die Berichtigung der öffentlichen Bücher sind kostenfrei. 2Auslagen für notwendige Grenzermittlungsvermessungen werden jedoch von den betroffenen Berechtigten erhoben.
(2) Die Beteiligten tragen ihre Aufwendungen selbst.