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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) Vom 24. November 2015 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
[Schlussformel]
Anlage Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.2015
Fassung: 24.11.2015
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München, 24. November 2015