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Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 16.11.2009
§ 2
1Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. 2Die in § 1 genannten Tarifverträge treten jeweils außer Kraft, wenn das materielle Tarifrecht gegenüber einer der dort bezeichneten vertragsschließenden Parteien außer Kraft tritt. 3In beiden Fällen wird die Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.