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BayStudAkkV
Text gilt ab: 01.01.2018
Fassung: 13.04.2018
§ 15
Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich
Die Hochschule verfügt über Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen, die auf der Ebene des Studiengangs umgesetzt werden.