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Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) Vom 14. März 2008 (GVBl. S. 96) BayRS 2230-1-1-5-K (§§ 1–3)
§ 1 Schulbestand
§ 2 Übergeordnete Dienststellen
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage 1 Staatliche Realschulen
Anlage 2 Staatliche Gymnasien und Kollegs
Bereich erweitern
Anlage 3 Staatliche Berufsfachschulen
Bereich erweitern
Anlage 4 Staatliche Wirtschaftsschulen
Anlage 5 Staatliche Fachschulen
Bereich erweitern
Anlage 6 Staatliche Berufliche Oberschulen
Anlage 7 Staatliche Fachakademien
Anlage 8 Staatliche Schulen besonderer Art
Anlage 9 Staatliche Bayerische Landesschule
Anlage 10 Staatliche berufliche Schulzentren
Inhalt
SchErrichtV
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 14.03.2008
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Anlage 8
Staatliche Schulen besonderer Art
Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
1.
Regierungsbezirk Oberfranken
1.1
Staatliche Gesamtschule Hollfeld
2.
Regierungsbezirk Mittelfranken
2.1
Staatliche kooperative Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen