Inhalt
3. Anwendung
Die LB StB-By 07, Stand 02/2007 ist künftig jeweils in der aktuellsten Fassung bei Ausschreibungen von Baumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen sowie der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.