Inhalt

KommHV-Kameralistik
Text gilt ab: 01.02.2024
Fassung: 03.12.1976
§ 4
Gesamtplan
Der Gesamtplan enthält
1.
eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne, getrennt nach Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt,
2.
eine Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, geordnet nach Aufgabenbereichen und Arten (Haushaltsquerschnitt),
3.
eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, geordnet nach Arten (Gruppierungsübersicht),
4.
eine Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit.