Inhalt
Die Unternehmenssatzung muß neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt Bestimmungen enthalten über
- 1.
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die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats,
- 2.
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die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und des Vorstands, falls dieser aus mehr als einer Person besteht,
- 3.
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die Beschlußfähigkeit des Verwaltungsrats.