Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2013

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Die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) tritt in einer Neufassung am 1. September 2013 in Kraft. Die Urschrift der GVGA wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.