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GSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 23.01.2007
Anlage 8 (zu § 49 Abs. 4 Satz 1)
Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
Die für die einzelnen Prüfungen angegebene Arbeitszeit versteht sich als Gesamtarbeitszeit einschließlich Einlesezeit. In Fächern, die als Leistungsfach wählbar sind, unterscheidet sich die Arbeitszeit je nach Anforderungsniveau. Die Arbeitszeit auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) gilt für das Leistungsfach, im Übrigen gilt die Arbeitszeit auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA).
Die Arbeitszeit auf gA gilt auch für Geschichte auf Französisch.
1.
Deutsch
Für die schriftliche Prüfung aus dem Deutschen werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer vier Aufgaben vorgelegt, von denen sie oder er eine Aufgabe nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat. Die Prüfung kann nur auf eA abgelegt werden.
Arbeitszeit:
Arbeitszeit: 315 Minuten.
2.
Mathematik
Die schriftliche Prüfung aus der Mathematik besteht aus zwei Prüfungsteilen A und B. Die Prüfung kann nur auf eA abgelegt werden.
Der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer werden für den Prüfungsteil A Aufgaben aus den drei Prüfungsgebieten Analysis, Stochastik und Geometrie vorgelegt: vier Aufgaben zur Bearbeitung sowie sechs Aufgaben, von denen sie oder er zwei Aufgaben nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat. Für den Prüfungsteil B werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer je eine Aufgabe aus jedem der drei genannten Prüfungsgebiete zur Bearbeitung vorgelegt.
Arbeitszeit:
300 Minuten einschließlich Auswahlzeit, davon höchstens 100 Minuten für den Prüfungsteil A.
3.
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch
In der schriftlichen Prüfung werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer zunächst eine Hörverstehensaufgabe und nach deren Bearbeitung zwei Textaufgaben, von denen sie oder er eine nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat, sowie eine Sprachmittlungsaufgabe vorgelegt.
Arbeitszeit:
315 Minuten, davon 30 Minuten für die Hörverstehensaufgabe auf eA.

285 Minuten, davon 30 Minuten für die Hörverstehensaufgabe auf gA.
4.
Chinesisch
In der schriftlichen Prüfung werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer eine Textaufgabe sowie eine Sprachmittlungsaufgabe vorgelegt. Zusätzlich wird eine Sprechprüfung abgelegt, die vor der schriftlichen Prüfung stattfindet. Die Prüfung im Fach Chinesisch kann nur auf gA abgelegt werden.
Arbeitszeit:
285 Minuten, davon 20 Minuten für die Sprechprüfung und 10 Minuten für die Vorbereitungszeit der Sprechprüfung.
5.
Griechisch, Latein
In der schriftlichen Prüfung aus dem Griechischen oder Lateinischen wird die Übersetzung einer Stelle eines Prosaschriftstellers in das Deutsche und die Bearbeitung von sechs (gA) bzw. acht (eA) Aufgaben, die die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer aus vorgelegten Aufgaben teilweise auswählt, gefordert.
Arbeitszeit:
300 Minuten auf eA.

240 Minuten auf gA.
6.
Kunst
Die besondere Fachprüfung besteht aus einer kombinierten Aufgabe, die einen schriftlich-theoretischen und einen bildnerisch-praktischen Teil enthält. Die Prüfung kann nur auf eA abgelegt werden.
Der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer wird eine Aufgabe mit schriftlich-theoretischem, eine Aufgabe mit bildnerisch-praktischem Schwerpunkt und eine Aufgabe mit beiden Bereichen zu gleichen Anteilen vorgelegt, von denen sie oder er eine Aufgabe nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
300 Minuten.
Bei den bildnerisch-praktischen Prüfungsanteilen wird neben der gestalterischen Leistung der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers auch die handwerklich-technische Qualität der Ausführung bewertet.
7.
Musik
Die besondere Fachprüfung besteht aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen Teil. Die Prüfung kann nur auf eA abgelegt werden.
Der fachpraktische Teil erstreckt sich auf
a)
den Vortrag eines Pflichtstückes,
b)
den Vortrag eines Wahlstückes und
c)
das Vomblattspiel auf dem gewählten Instrument bzw. das Vomblattsingen bei der Wahl von Gesang.
Der fachpraktische Teil dauert 30 Minuten.
Für den fachtheoretischen Teil werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer drei Aufgaben vorgelegt, von denen sie oder er eine Aufgabe nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
210 Minuten ohne Vorspielzeit.
8.
Politik und Gesellschaft
In der schriftlichen Prüfung aus Politik und Gesellschaft werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer vier Aufgaben vorgelegt, von denen sie oder er eine Aufgabe nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
270 Minuten auf eA.

210 Minuten auf gA.
9.
Geschichte
In der schriftlichen Prüfung aus der Geschichte werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer vier Aufgaben vorgelegt, von denen sie oder er eine Aufgabe nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
270 Minuten auf eA.

210 Minuten auf gA.
10.
Geographie
In der schriftlichen Prüfung aus der Geographie werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer vier Aufgaben vorgelegt, von denen sie oder er zwei Aufgaben nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
270 Minuten auf eA.

210 Minuten auf gA.
11.
Wirtschaft und Recht
In der schriftlichen Prüfung auf eA werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer aus jedem der drei Gegenstandsbereiche Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie Recht mindestens je eine, insgesamt vier Aufgaben vorgelegt, von denen sie oder er zwei Aufgaben ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat; die beiden gewählten Aufgaben müssen in ihrer Gesamtheit Lerninhalte aus zwei der drei genannten Gegenstandsbereiche berücksichtigen.
Arbeitszeit:
270 Minuten.
In der schriftlichen Prüfung auf gA werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer zwei Aufgaben vorgelegt, von denen die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer eine Aufgabe nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
210 Minuten.
12.
Religionslehre
In der schriftlichen Prüfung werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer vier Aufgaben vorgelegt, von denen sie oder er eine Aufgabe nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
270 Minuten auf eA.

210 Minuten auf gA.
13.
Ethik
In der schriftlichen Prüfung werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer vier Aufgaben vorgelegt, von denen sie oder er eine Aufgabe nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
270 Minuten auf eA.

210 Minuten auf gA.
14.
Biologie, Chemie, Physik und Informatik
In der schriftlichen Prüfung aus Biologie, Chemie, Physik oder Informatik werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer vier Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt, von denen sie oder er drei Aufgaben nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
300 Minuten einschließlich Auswahlzeit auf eA.

255 Minuten einschließlich Auswahlzeit auf gA.
15.
Sport
Die besondere Fachprüfung besteht aus einem sportartspezifischen praxisbezogenen Teil und einem allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil. Die Prüfung kann nur auf eA abgelegt werden.
Der sportartspezifische praxisbezogene Teil wird im Ausbildungsabschnitt 13/2 durchgeführt. Er umfasst je eine Prüfung in den über zwei Ausbildungsabschnitte hinweg belegten Sportarten.
Der sportartspezifisch praxisbezogene Teil dauert 60 Minuten.
Für den allgemeinen schriftlich-theoretischen Teil werden der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer drei Aufgaben vorgelegt, von denen sie oder er eine Aufgabe nach ihrer oder seiner Wahl zu bearbeiten hat.
Arbeitszeit:
180 Minuten.