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FachV-StMUV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 14.11.2013
§ 1
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik der fachliche Schwerpunkt technische Dienste gebildet.