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FachV-Bibl
Text gilt ab: 01.10.2015
Fassung: 01.09.2015
§ 48
Mündliche Prüfung
Die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung besteht aus dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses und vier weiteren Mitgliedern, die vom Prüfungsausschuss bestellt werden.