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FachV-Arch
Text gilt ab: 01.09.2013
Fassung: 03.01.2014
§ 41
Öffentliche Ausschreibung
Der Beginn des Vorbereitungsdienstes wird unter Angabe der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise und der Bewerbungsfrist im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben.