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BayFGV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 31.12.2022
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Anlage (zu § 4 Abs. 3 Satz 2)
Höhe der Fallpauschalen
nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BayFGV
Nr.

Durchführung durch die Modellbehörde
Delegation
1.
Erweiterte Unterstützung nach § 11 Abs. 3 BtOG
568 €
502 €
2.
Erweiterte Unterstützung nach § 11 Abs. 4 BtOG
189 €
167 €