Inhalt

BFSO Gesundheit
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 31.05.2022
Anlage 5 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1)
Stundentafel für die Berufsfachschulen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden 1
1. Schuljahr
2. Schuljahr
3. Schuljahr
Theoretischer und praktischer Unterricht



Medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen
185
140
20
Allgemeine Notfallmedizin2
185
190
120
Spezielle Notfallmedizin
50
190
105
Organisation und Einsatzlehre3
70
30
110
Team Ressource, Management und Qualitätsmanagement3
40
25
40
Sozial- und geisteswissenschaftliche Grundlagen
60
55
35
Berufs- und Staatskunde
60
30
35
Deutsch
20
30
25
Englisch
20
0
20
Fallbearbeitung
10
10
10
Summe theoretischer und praktischer Unterricht
700
700
520

Praktische Ausbildung 4


1. Lehrrettungswache
a)
Einsatzdienst an einer Rettungswache
40
b)
Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung
1 600
c)
Zur freien Verfügung
320
2. Krankenhaus
a)
Pflegeabteilung
80
b)
Interdisziplinäre Notfallaufnahme
120
c)
Anästhesie- und OP-Abteilung
280
d)
Intensivmedizinische Abteilung
120
e)
Geburtshilfe, pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung/Intensivstation oder Station mit entsprechenden Patienten
40
f)
Psychiatrische, gerontopsychiatrische oder gerontologische Fachabteilung
80
Summe praktische Ausbildung

2 680

1 [Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.
2 [Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
3 [Amtl. Anm.:] Rein praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 4 BFSO Gesundheit.
4 [Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.