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Text gilt ab: 01.01.2003
Fassung: 14.10.1970
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Zusatzerklärung zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970
Die vertragschließenden Länder stimmen darin überein, im Institut für medizinische Prüfungsfragen auch Aufgaben für die Prüfung in anderen Berufen des Gesundheitswesens zu übertragen, sobald diese Prüfungen nach Änderung der rechtlichen Bestimmungen bundeseinheitlich durchgeführt werden müssen.