VV-BayHO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 05.07.1973
[VV zu Art. 84 BayHO]
Art. 84
Abschlußbericht
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.
(Vgl. auch Art. 82, 83.)