VV-BayHO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 05.07.1973
Muster
zu den VV zu Art. 80
Muster 1 zu den VV zu Art. 80: Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse
Muster 2 zu den VV zu Art. 80: Mitteilung an den Obersten Rechnungshof nach VV Nr. 6.2 zu Art. 80 BayHO