VV-BayHO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 05.07.1973
Muster
zu den VV zu Art. 38
Muster 1 zu den VV zu Art. 38 BayHO: Antrag auf Einwilligung in eine Über-/außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr ...