Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 17.12.2008
§ 1
Die Tarifvertragsparteien schließen die nachfolgend genannten Tarifverträge in der Fassung als Anschlusstarifverträge ab, in der sie am 18. Dezember 2007 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbart worden sind und deren Texte als Anlagen beigefügt sind:
- 1.
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Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst),
- 2.
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Tarifvertrag über Einmalzahlungen - Forst ,
- 3.
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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung im Forstbereich der Länder (TV-EntgeltU-Forst),
- 4.
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Tarifvertrag zur sozialen Absicherung von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-SozAb-Forst),
- 5.
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Regelungen zur Höhe und Ermittlung von Motorsägenentschädigung und Werkzeugentschädigung,
- 6.
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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW / MTW-O in dem TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Forst).