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TVÜ-Länder
Text gilt ab: 01.10.2021
Fassung: 12.10.2006
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts
(TVÜ-Länder)
Vom 12. Oktober 2006

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart: