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TVÜ-Länder
Text gilt ab: 01.10.2021
Fassung: 12.10.2006
Anlage 4
Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. November 2006 stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Länder)
Teil A. Beschäftigte mit Ausnahme der Lehrkräfte im Sinne des Teils B
Entgelt­gruppe
Vergütungsgruppe
Lohngruppe
15
keine Stufe 6
Ia
Ib mit Aufstieg nach Ia
14
keine Stufe 6
Ib ohne Aufstieg nach Ia
13
keine Stufe 6
Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung voraussetzen
(IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib) [ggf. Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ]
und weitere Beschäftigte, die nach der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O unmittelbar in IIa eingruppiert sind.
12
keine Stufe 6
III mit Aufstieg nach IIa
11
keine Stufe 6
III ohne Aufstieg nach IIa
IVa mit Aufstieg nach III
10
keine Stufe 6
IVa ohne Aufstieg nach III
IVb mit Aufstieg nach IVa
Va in den ersten sechs Monaten der Berufsausübung, wenn danach IVb mit Aufstieg nach IVa
9
IVb ohne Aufstieg nach IVa, (keine Stufe 6)
Va mit Aufstieg nach IVb
ohne weiteren Aufstieg nach IVa, (keine Stufe 6)
Va ohne Aufstieg nach IVb, (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
Vb mit Aufstieg nach IVb (keine Stufe 6)
Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
9 (Stufe 4 nach 7 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
8
Vc mit Aufstieg nach Vb
Vc ohne Aufstieg nach Vb
8 mit Aufstieg nach 8a
7 mit Aufstieg nach 8 und 8a
7
Keine
7 mit Aufstieg nach 7a
6 mit Aufstieg nach 7 und 7a
6
VIb mit Aufstieg nach Vc
VIb ohne Aufstieg nach Vc
6 mit Aufstieg nach 6a
5 mit Aufstieg nach 6 und 6a
5
VII mit Aufstieg nach VIb
VII ohne Aufstieg nach VIb
5 mit Aufstieg nach 5a
4 mit Aufstieg nach 5 und 5a
4
Keine
4 mit Aufstieg nach 4a
3 mit Aufstieg nach 4 und 4a
3
Keine Stufe 6
VIII mit Aufstieg nach VII
VIII ohne Aufstieg nach VII
3 mit Aufstieg nach 3a
2a mit Aufstieg nach 3 und 3a
2 mit Aufstieg nach 2a, 3 und 3a
2 mit Aufstieg nach 2a und 3 (keine Stufe 6)
2 Ü
Keine
2 mit Aufstieg nach 2a
1 mit Aufstieg nach 2 und 2a
2
IXb mit Aufstieg nach VIII
IXb mit Aufstieg nach IXa
X mit Aufstieg nach IXb (keine Stufe 6)
1 mit Aufstieg nach 1a (keine Stufe 6)
1
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel
Essens- und Getränkeausgeber/innen
Garderobenpersonal
Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich
Reiniger/innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks
Wärter/innen von Bedürfnisanstalten
Hausarbeiter/innen
Hausgehilfe/Hausgehilfin
Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion)
Ergänzungen können durch landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt werden.
Hinweis: Diese Zuordnung gilt unabhängig von bisherigen tariflichen Zuordnungen zu Vergütungs-/Lohngruppen.
Teil B. Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1a zum BAT/BAT-O nicht gilt
Entgelt­gruppe
Eingruppierung
Lehrkräfte „Erfüller“
Vergütungsgruppe
Eingruppierung
Lehrkräfte „Nichterfüller“
Vergütungsgruppe
15
Ia
14
Ib
13
IIa
IIa mit und ohne Aufstieg nach Ib
12
III mit Aufstieg nach IIa
IIb mit Aufstieg nach IIa
11
III
IIb ohne Aufstieg nach IIa
III ohne Aufstieg nach IIa
IVa mit Aufstieg nach III
10
IVa
IVa ohne Aufstieg nach III
IVb mit Aufstieg nach IVa
9
IVb
Vb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5)
IVb ohne Aufstieg nach IVa
Vb mit Aufstieg nach IVb
Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5)
8
Vc
Vc ohne Aufstieg
Vc mit Aufstieg nach Vb
7
6
VIb ohne Aufstieg
VIb mit Aufstieg nach Vc
VIb mit Aufstieg nach Vb