Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2006
Fassung: 19.06.1972
Artikel 7
1Die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung und ihre Änderungen gelten auch im Land Rheinland-Pfalz und im Saarland. 2Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Land Rheinland-Pfalz und im Saarland im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Einvernehmens des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz und werden von der Bayerischen Ärzteversorgung unter Hinweis auf das erteilte Einvernehmen im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und im Amtsblatt des Saarlandes bekanntgegeben.