Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2006
Fassung: 19.06.1972
Artikel 9
1Die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung und ihre Änderungen gelten auch im ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen. 2Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Einvernehmens des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz und werden unter Hinweis auf das erteilte Einvernehmen im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekanntgegeben.