Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2008
Fassung: 10.04.2008
Artikel 8
Datenübermittlung
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes übermittelt dem Versorgungswerk Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Beginn und Ende der Kammermitgliedschaft sowie die Dauer der jeweiligen Berufsausübungsform ihrer Mitglieder, sofern dies für deren Mitgliedschaft von Bedeutung sein kann.