Inhalt

Text gilt ab: 01.11.1980
Fassung: 10.10.1980
§ 10
Bestehende Absprachen der vertragschließenden Teile über den grenzüberschreitenden Einsatz von Strahlenspürtrupps (S-Trupps) der Bayerischen Landespolizei auf hessischem Gebiet bleiben unberührt.