Text gilt ab: 01.01.1957
Fassung: 04.06.1917
Zur Urkunde dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung der Siegel eigenhändig unterzeichnet.
So geschehen in Ulm am vierten Juni eintausend neunhundert und siebzehn.