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Text gilt ab: 01.01.1957
Fassung: 04.06.1917
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Zur Urkunde dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung der Siegel eigenhändig unterzeichnet.
So geschehen in Ulm am vierten Juni eintausend neunhundert und siebzehn.