GlüStV 2021
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 29.10.2020

Siebter Abschnitt Spielhallen

§ 24 Erlaubnisse
§ 25 Beschränkungen von Spielhallen; Verbot von Mehrfachkonzessionen
§ 26 Anforderungen an die Ausgestaltung und den Betrieb von Spielhallen