Text gilt ab: 01.01.2012
Fassung: 19.05.2011
Artikel 10
Inkrafttreten
1Der Vertrag bedarf der Ratifikation. 2Er tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden von den vertragsschließenden Ländern beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa hinterlegt worden sind. 3Das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa teilt den übrigen beteiligten Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.